ECOPLANET SLOVAKIA sro, Gôtovany 206, 032 14, Gôtovany, Telefon: 0918 742 738
Lieferbedingungen
1. Lieferung zum Bestimmungsort
Auf Wunsch des Käufers werden die bestellten Waren an den angegebenen Ort zu einem vorab vereinbarten Termin und unter vorab vereinbarten Bedingungen geliefert. Der Käufer ist verpflichtet, die Warenannahme am angegebenen Ort zum vorab vereinbarten Termin persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person sicherzustellen. Die bevollmächtigte Person muss bei der Warenannahme die entsprechende Vollmacht oder einen Ausweis vorlegen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht gemäß den oben genannten Bedingungen ab, wird sie vom Spediteur zurück ins Distributionslager transportiert. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer den vollen Kaufpreis für diesen Transport (Hin- und Rücktransport) zu verlangen. Dieses Recht besteht für den Verkäufer nicht, wenn die Nichtabnahme der Ware durch den Käufer auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen etc.) oder auf offensichtliche Mängel und Beschädigungen des Produkts zurückzuführen ist (weitere Informationen finden Sie in der „ Reklamationsrichtlinie “).
Erfüllt der Käufer die Lieferbedingungen, die Bestandteil des Kaufvertrags sind, gewährleistet der Verkäufer die Lieferung der bestellten Ware innerhalb der Slowakischen Republik. Bei größerer Entfernung oder auf Wunsch des Kunden nach einem individuellen Liefertermin fallen Transportkosten an. Der Transportpreis wird im Voraus individuell nach den Bedingungen des beauftragten Transportunternehmens und unter Berücksichtigung der Eigenschaften der transportierten Ware vereinbart.
2. Persönliche Sammlung
Der Käufer kann die Ware persönlich zu einem zuvor vereinbarten Termin am entsprechenden Lieferort des Verkäufers abholen (siehe „ Kontakt “). In diesem Fall organisiert der Käufer den Transport der Ware auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung.
3. Allgemeine Transportbedingungen
Grundausstattung
- Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die vom Anbieter erbrachte Transportleistung, sofern für die jeweilige Leistung keine Sonderbedingungen festgelegt sind. Abweichungen von diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen bedürfen im Einzelfall einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.
- Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind für den Kunden ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung einer verbindlichen Bestellung und dem Eintritt in ein Rechtsverhältnis mit dem Lieferanten verbindlich. Der Kunde steht ausschließlich mit dem Lieferanten in einem Vertragsverhältnis und in keinem Fall mit Dritten, die er mit dem Transport der Güter beauftragt.
Erläuterung grundlegender Konzepte
Kunde – eine natürliche oder juristische Person, der der Lieferant auf deren Bestellung hin Transportdienstleistungen erbringt, d. h. insbesondere den Transport von Waren zum Bestimmungsort für sie sicherstellt. Der Kunde kann auch der Empfänger sein.
Lieferant ECOPLANET SLOVAKIA sro, Ivachnová 94, Liptovská Teplá, ICO: 50184539
Bestimmungsort – ist der vom Kunden angegebene Ort, an den der Lieferant die Ware zu liefern verpflichtet ist.
Empfänger – eine natürliche oder juristische Person, an die die Ware gemäß der Bestellung des Kunden bestimmt ist.
Schriftliche Form – Einreichung auf einem Dokument oder einem ähnlichen greifbaren Material, persönlich, per Post oder per elektronischer Post (E-Mail).
Rechte und Pflichten des Kunden
- Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- für den Fall, dass der Kunde die Dienstleistungen des Lieferanten in Anspruch nehmen möchte, d. h. den Transport von Waren auf eine bestimmte Weise gemäß den Geschäftsbedingungen des Lieferanten beauftragen möchte;
- In der verbindlichen Bestellung des Lieferanten sind Ihr Name und Vorname, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer, der Bestimmungsort einschließlich Registrierungs- oder Beschreibungsnummer, die Telefonnummer des Ansprechpartners, die Postleitzahl und die verbindliche E-Mail-Adresse anzugeben, an die der Liefertermin der Ware mitgeteilt wird;
- Benachrichtigen Sie den Lieferanten bei der Bestellung darüber, dass die Zufahrtsstraße zum Bestimmungsort mit der Durchfahrt des Güterzugs und auch mit der Nutzung lokaler Straßen kollidiert.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten korrekte Informationen über die Zufahrtsstraße und die Verfügbarkeit des Standorts zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde für alle Schäden an den transportierten Gütern sowie für alle Schäden, die dem Lieferanten aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung entstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, am Bestimmungsort für eine ausreichende Anzahl von Personen oder Umschlaggeräten zum Entladen der Ware vom Fahrzeug zu sorgen.
- Der Kunde ist verpflichtet (sofern in der verbindlichen Bestellung nichts anderes vereinbart ist), den Kaufpreis bei Empfang der Ware am Bestimmungsort in bar in der exakten Höhe des in der verbindlichen Bestellung angegebenen Aufschlags zum Kaufpreis bereitzuhalten.
Rechte und Pflichten des Lieferanten
- Der Lieferant verpflichtet sich:
- Für den Fall, dass die Bestellung des Kunden bestätigt wird, ist der Transport der Ware zum Bestimmungsort sicherzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Falls der Lieferant die Ware nicht liefern kann, ist er verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen mit ihm zu vereinbaren.
- Die Ware ist gegen schriftliche Bestätigung an den Kunden oder Empfänger gemäß der verbindlichen Bestellung am Bestimmungsort einschließlich der übrigen Versanddokumente zu übergeben;
- den ordnungsgemäßen, pünktlichen und fachgerechten Transport der Güter sicherstellen;
- Den Kunden mindestens 3 Werktage im Voraus per E-Mail oder Telefon darüber zu informieren, wann die Ware beim Kunden eintreffen wird;
- um die umfassenden Interessen des Kunden im Hinblick auf den Schutz des Gütertransports vor Schäden, die während des Transports auftreten könnten, zu wahren.
- Der Lieferant kann seine Verpflichtung selbst oder durch die Inanspruchnahme der Dienste einer anderen Person (eines anderen Speditionsunternehmens) erfüllen.
Vertragsbeziehung
- Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Lieferant entsteht mit der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden.
- Mit der Bestellung des Warentransports gemäß der Preisliste des Lieferanten erklärt sich der Kunde mit diesen „Allgemeinen Transportbedingungen“ einverstanden. Der Preis der Dienstleistung wird im Voraus bekannt gegeben und der Käufer wird darüber informiert und erklärt sich bei der Auftragserteilung damit einverstanden.
- Aufgrund des gemäß Ziffer 1 begründeten Vertragsverhältnisses ist der Lieferant verpflichtet, den Transport der Ware sicherzustellen, und der Kunde ist verpflichtet, die Ware zu bezahlen, sofern in der verbindlichen Bestellung nichts anderes vereinbart ist.
Warenlieferung
- Die Lieferverpflichtung des Lieferanten gilt als erfüllt, wenn dieser die Ware dem Kunden am vereinbarten Ort liefert.
- Ist der vom Kunden benannte Empfänger nicht persönlich erreichbar, können die Waren gegen schriftliche Bestätigung an andere Personen, die sich am Bestimmungsort in den Räumlichkeiten des Kunden aufhalten, sowie an andere Personen, von denen nachweislich angenommen werden kann, dass sie zur Warenannahme berechtigt sind, ausgehändigt werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde in der Bestellung schriftlich angibt, dass die Waren ausschließlich an den Empfänger zu liefern sind; in diesem Fall dürfen die Waren nur an den Empfänger und an niemanden sonst ausgehändigt werden. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Identität des Empfängers zu überprüfen.
- Geht der Kunde davon aus, dass der Empfänger zum Zeitpunkt der Warenlieferung nicht anwesend sein wird, kann er in der Bestellung auch seine Zustimmung zur Übergabe der Ware an eine Person außerhalb des Bestimmungsortes des Empfängers (z. B. an ein benachbartes Unternehmen, auf einem Nachbargrundstück usw.) erteilen. Diese Zustimmung muss der Kunde dem Lieferanten stets schriftlich übermitteln.
- Gibt der Kunde in der Bestellung an, dass der Empfänger die transportierten Waren am Bestimmungsort in bar bezahlen wird, ist der Lieferant nur dann berechtigt, die Waren an den Empfänger herauszugeben, wenn der Empfänger den Preis für die Waren bezahlt.
- Verweigert der Kunde die Annahme der Ware am Bestimmungsort oder ist die Ware aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund einer unrichtigen oder nicht existierenden Adresse, der Abwesenheit des Empfängers oder einer anderen Person, an die die Ware gemäß diesen „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ am Bestimmungsort hätte zugestellt werden können (nachfolgend „unzustellbare Ware“ genannt), nicht zustellbar, hat der Lieferant den Kunden unverzüglich zu informieren und weitere Anweisungen abzuwarten. Erfolgen innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 15 Minuten, keine Anweisungen, können diese nicht befolgt werden oder ist der Kunde nicht erreichbar, ist der Lieferant verpflichtet, die Ware an sein Lager zurückzusenden. Erteilt der Kunde dem Lieferant weitere Anweisungen bezüglich der unzustellbaren Sendung, ist er verpflichtet, dem Lieferant auch den Preis für die Erfüllung dieser Anweisungen zu zahlen. Kann die Ware dem Kunden nicht zugestellt werden, trägt der Lieferant die Kosten für die Rücksendung der Ware an sein Lager gemäß seiner Preisliste.
- Kann die nicht zustellbare Ware nicht an den Kunden ausgeliefert werden, ist der Lieferant berechtigt, die Ware in sein Lager zurückzubringen. Besteht die Gefahr einer unmittelbaren Beschädigung der Ware oder aufgrund der Unmöglichkeit einer weiteren Lagerung der Ware die Gefahr einer Beschädigung des Lieferanten und ist es in beiden Fällen nicht möglich, Anweisungen des Kunden einzuholen, erteilt der Kunde keine Anweisungen oder sind seine Anweisungen offensichtlich nicht durchführbar oder nur mit Kosten verbunden, die in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Art und zum Wert der Ware stehen, oder holt der Kunde die Ware nicht innerhalb von 21 Tagen ab dem vereinbarten Liefertermin beim Lieferanten ab oder ermöglicht deren Auslieferung nicht, so ist der Lieferant berechtigt, die Ware in angemessener Weise zu veräußern. Die Kosten der Lagerung und Rücksendung der Ware trägt der Kunde.
Lieferzeit
- Die Lieferzeit der Ware hängt von der Vereinbarung zwischen Kunde und Lieferant ab.
- Die Versandfrist endet, wenn der Kunde die Ware in Besitz nimmt oder nach einem erfolglosen Zustellversuch.
- Bei Warenbestellung informiert der Lieferant den Kunden innerhalb von 3 Stunden über den voraussichtlichen Liefertermin. Der Lieferant erbringt seine Dienstleistungen an Werktagen (Montag bis Freitag) von 7:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage, sofern zwischen Kunde und Lieferant nichts anderes vereinbart ist.
